Rechtliches


 

§ 17 des Tierschutzgesetzes besagt, dass mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer (1.) ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder (2.) einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.



Adresse:

 

Angelverein Ettenheim e.V.

1.Vorstand

Martin Wienhöfer

Auf den Süßen Matten 2

77955 Ettenheim

Kontakt:

 

Email: av-ettenheim@web.de

Mobil: 0171/6804990

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